Die Arp-Schnitger-Gesellschaft Grasberg e.V., im Jahre 1978 gegründet mit dem Ziel, die vom Verfall bedrohte Arp-Schnitger-Orgel zu retten, setzt sich seit 1985 dafür ein, das wertvolle Instrument in einem guten Zustand zu erhalten. Mit der Förderung der Grasberger Kirchenkonzerte macht die Arp-Schnitger-Gesellschaft Grasberg seit vielen Jahren dieses Kulturdenkmal einem breiten Publikum zugänglich.

Die Reihe der Grasberger Kirchenkonzerte hat im Laufe der Jahre durch ihr breit gefächertes Musikprogramm überzeugen können. Hier bietet sich die Möglichkeit, sowohl Musik der Barockzeit in authentischer Wiedergabe auf der Arp-Schnitger-Orgel zu erleben – so, wie Johann Sebastian Bach sie in Hamburg hörte – als auch über den Rahmen der Klassik hinaus aktueller Musik bis hin zu Gospel und Pop zu begegnen.

Zur erfolgreichen Arbeit tragen über 200 Mitglieder und zahlreiche Freunde der Arp-Schnitger-Gesellschaft mit Beiträgen und Spenden bei. Denn gute Konzerte lassen sich nicht nur aus den Eintrittsgeldern finanzieren.

Bereits mit einem geringen Jahresbeitrag können Sie Mitglied der Arp-Schnitger-Gesellschaft Grasberg werden. Dafür bieten wir Ihnen außer der Zusendung des Jahresprogramms regelmäßige Informationen zu den Konzertveranstaltungen. Mitglieder können die von der Arp-Schnitger-Gesellschaft Grasberg geförderten Kirchenkonzerte zum ermäßigten Eintrittspreis besuchen.

Der Verein freut sich über Ihre Unterstützung durch eine Spende für den Erhalt der Arp-Schnitger-Orgel und zur Förderung der Kirchenkonzerte in der Findorffkirche zu Grasberg.
- Spendenkonto bei der Sparkasse Rotenburg Osterholz IBAN DE92 2415 1235 0000 3569 80 -

Die Arp-Schnitger-Gesellschaft Grasberg e.V. ist wegen der Förderung von Kunst und Kultur nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Osterholz-Scharmbeck, Steuer-Nummer: 36/274/00080, vom 25.07.2023, nach § 5, Abs. 1, Nr. 9, des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigen, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO.

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